Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30 Prozent Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.
Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30 Prozent Rabatt auf fast alles“ zu gewähren, wobei sich das Wort „fast“ senkrecht gedruckt […]
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