Das Versenden von Werbemails ist für Unternehmen nur auf Wünsch bzw. nach ausdrücklicher Einverständnis des Empfängers erlaubt. Handelt ein Unternehmen dem zuwider, so kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Das OLG Hamm hat nun ein Unternehmen wegen wiederholten Werbemails zu einer Vertragsstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin, eine Kfz-Werkstatt, im Jahr 2011 ohne Einwilligung eine Werbemail für Folienaufkleber. Nach einer Abmahnung gab die beklagte Firma für Werbemedien eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der […]
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