Die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nach einem Unfall werden nicht immer voll erstattet. Das gilt unter anderem dann, wenn der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen hat, weil er keine Vergleichsangebote für Mietfahrzeuge eingeholt hat. Dies kann lediglich in besonderen Eil- oder Notsituationen unterbleiben, muss dann aber später nachgeholt werden.
Ein Mann erlitt am Abend des 18.05.2015 mit seinem Pkw einen Verkehrsunfall und mietete noch am gleichen Tag für die Zeit der Reparatur seines Wagens (19.05.2015 bis 01.06 […]
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