Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob Arbeitnehmer in Elternzeit einen Anspruch auf Urlaub haben oder nicht.
Im Verfahren des BAG zum Az. 9 AZR 362/18, klagte eine Arbeitnehmerin. Die 1978 geborene und seit dem 01.06.2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigte Arbeitnehmerin war Mutter zweier Kinder, für die sie jeweils Elternzeit in Anspruch genommen hatte. Sie war in der Zeit vom 01.01.2013 bis 15.12.2015 durchgehend in Elternzeit.
Einige Monate nach Beendigung der Elternzeit für das zweite […]
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