Für viel Aufregung sorgte die Vorgehensweise von Microsoft bei der Vermarktung des neuen Betriebssystems Windows 10: Auch wer dem kostenlosen Upgrade nicht zugestimmt hatte, bekam die bis zu 6 Gigabyte großen Installationsdateien auf seinem Rechner aufgespielt. Gegen diesen ungefragten und aus Verbrauchersicht oftmals unerwünschten „Zwangsdownload“ ging die Verbraucherzentrale gerichtlich vor. Das Landgericht München I hatte die Klage zunächst wegen angeblicher Zustellungsmängel abgewiesen. Auf die Berufung der Verbraucherzentrale stellte das Oberlandesgericht München jedoch klar, dass die Unterlassungsklage an die deutsche Tochtergesellschaft von Microsoft wirksam […]
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