Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN wurde getätigt. Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Es beendet die so genannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken.
Betreiber von Internetzugängen können ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Ein Großteil der […]
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