Grundsätzlich ist es möglich, einen Flug wegen erheblicher politischer Unruhen und damit wegen „höherer Gewalt“ kostenfrei zu stornieren. Grundlage dafür ist regelmäßig eine Warnung des Auswärtigen Amtes, in das betreffende Land beziehungsweise in einen bestimmten Bereich dieses Landes zu fahren.
Wer jedoch quasi „vorausschauend“ seine Wochen zuvor gebuchte Flugreise storniert, der geht leer aus. Das heißt erstens: Es kommt maßgeblich auf den Zeitpunkt der Buchung und der Kündigung an. Und zweitens: Die höhere Gewalt darf nicht bereits bei der K […]
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