Mit der Entscheidung des BAG vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17) gibt es eine neue klare Entscheidung im Urlaubsrecht. Das BAG hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob Arbeitnehmer während eines unbezahlten Sonderurlaubs zusätzlich gesetzliche Urlaubsansprüche erwerben, grundsätzlich geändert.
Leitsatz BAG:
Arbeitet ein Arbeitnehmer wegen eines vertraglich vereinbarten Sonderurlaubs während eines ganzen Kalenderjahres durchgängig nicht, so entsteht ihm auch kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Weder gesetzliche noch vertraglich.
Frühere BAG-Rechtsprechung:
Bisher entsprach es der st […]
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