Hartz-IV-Empfänger, die Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen haben, müssen Grundsicherungsleistungen für circa zehn Jahre zurückzahlen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Summe beläuft sich im konkreten Fall auf insgesamt 175.000 Euro.
Zugrunde lag der Fall eines Ehepaars aus dem Landkreis Emsland, das seit 2005 Grundsicherungsleistungen bezog, da es im Antragsformular gegenüber dem Jobcenter kein verwertbares Vermögen angegeben hatte. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz eine CD mit Kontodaten von deutschen Staatsbürgern bei der Credit Suisse […]
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