Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden. Eine Gewährung an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums ist möglich, wie der EuGH entschieden hat.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens war von 1991 bis 2014 bei einer Gesellschaft beschäftigt, die ein Casino in Portugal besitzt und betreibt. Das Casino ist mit Ausnahme des 24.12. täglich vom Nachmittag bis zum folgenden Morgen geöffnet. Während der Jahre 2008 und 2009 arbeitete der Kl […]
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