Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden, dass eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung rückwirkend zu gewähren ist. Eine entgegenstehende Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) einer Pensionskasse, die eine Antragstellung unter Vorlage von Nachweisen verlangt und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, sei unwirksam.
Der am 21.11.1957 geborene Kläger war vom 02.03.1973 bis zum 30.09.2005 bei einer Firma, der Beklagten zu 2, beschäftigt. Mit seinem Ausscheiden hatte er eine Anwartschaft auf Betriebsrente gegenüber der Pensionskasse […]
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