Mit einem Urteil aus dem November 2014 des Landgerichts Hamburg ist eine Kehrtwende in Bezug auf die Haftung Suchmaschinenbetreibers Google für die angezeigten Textauszüge in den Suchergebnissen zu verzeichnen. Verschiedene Gerichte entschieden bisher bei diesen sogenannten Snippets, dass Google für dessen Inhalt nicht haftbar gemacht werden kann. Denn Textpassagen seien von Google nicht selbst erstellt und würden automatisiert ausgewählt werden. Nun wurde Google aber doch auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Im vom Landgericht Hamburg zu verhandelnden Fall klagte ein Unternehmer gegen Google auf Unterlassung. Wiederholt […]
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