Das Landgericht (LG) Berlin hält in dem Rechtsstreit einer Verwertungsgesellschaft, die Leistungsschutzrechte für Presseverleger wahrnimmt und Klage gegen das Unternehmen Google Inc. erhoben hat, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für notwendig und legt diesem zwei Rechtsfragen vor.
Die Verwertungsgesellschaft hat Klage gegen Google erhoben. Es soll festgestellt werden, dass das Unternehmen ihr dadurch zum Schadenersatz verpflichtet ist, dass es über die Online-Angebote „Google Suche“ Textausschnitte, Bilder et cetera aus Presseerzeugnissen in einer Ergebnisliste anzeigt. Denn nach Eingabe des Suchwortes und Auslösung der Suchfunktion […]
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