Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen., entschied das OLG Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Apotheke Apovia. Das Gericht untersagte es dem Betreiber laut vzbv zudem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben.
„Mit dem Urteil zeichnet sich in der Rechtsprechung immer mehr eine klare Linie zugunsten des Widerrufsrechts beim Online-Handel von Medikamenten ab“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Zuvor hätten bereits das OLG Naumburg und das LG Berlin […]
Beitrag ansehen