Ein Makler darf keine Gebühr für die Reservierung einer Immobilie verlangen. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden. Über das Urteil berichtet die Verbraucherzentrale Berlin, die in dem Verfahren geklagt hatte. Das Gericht sehe in der angegriffenen Gebührenvereinbarung eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, so die Verbraucherzentrale.
Hintergrund des Verfahrens war die Beschwerde einer Verbraucherin, die sich für eine vom beklagten Unternehmen angebotene Immobilie interessiert hatte. Für eine vierwöchige Reservierung hatte sie einen Reservierungsauftrag unterzeichnet, der eine Gebühr von 932,40 Euro vorsah. Daneben […]
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