In der vergangenen Woche fällte der BGH ein Urteil zur Störerhaftung in frei zugänglichen WLAN-Netzen. Dabei bestätigte das Gericht das seit 2017 geltende Telemediengesetz und damit auch die damit verbundene Abschaffung der Störerhaftung.
Im konkreten Fall ging es um die illegale Verbreitung des Computerspiels „Dead Island“ in einer Tauschbörse über einen öffentlichen WLAN-Zugang. Der Softwarehersteller mahnte daraufhin den Anschlussinhaber ab und forderte ihn zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz auf.
Sowohl das Landgericht in erster Instanz […]
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