Der Vertrag zwischen einem Bauunternehmer und dem Bauherrn entfaltet Schutzwirkung zugunsten der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Unter Hinweis hierauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg den Eigentümern eines Hauses aus der Jahrhundertwende Schadenersatz zugesprochen, nachdem sich an dem Haus befindende Risse durch Bauarbeiten am Nachbargrundstück deutlich vergrößert hatten.
Die Eigentümer des Altbaus hatten ein Tiefbauunternehmen verklagt. Auf dem Nebengrundstück sollte ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte der beklagte Unternehmer in einem Abstand von zum Teil nur 60 […]
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