Die Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Internetversandhändlers ist unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt. Das geht aus einem im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.
Die beklagte Firma vertreibt im Internet unter anderem gewerblich Elektro- und Elektronikgeräte. Sie verwendete hierbei AGB, in denen die Abtretung von Mängelansprüchen ausgeschlossen wird. Der Kläger, ebenfalls ein Online-Händler, hat die Klausel bei Verbrauchergeschäften für unzul […]
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