Beim Einsatz der immer populärer werdenden Drohnentechnik entstehen immer häufiger rechtliche Probleme. Insbesondere wenn die Drohnen mit Kameras ausgestattet sind und so durch die Aufnahmen Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstücksbesitzer seinen Nachbarn abgemahnt, weil dieser sein Grundstück mit einer Kameradrohne überflogen hatte. Der Kläger hatte seinen Garten bewusst mit einer hohen Hecke vor der Einsicht aus den Nachbargrundstücken geschützt. Im Sommer lag die Lebensgefährtin des Klägers lesend auf einer Sonnenliege, während die Drohne das Grundst […]
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