Auch wenn ein Onlinehändler (hier: Amazon) von einem Kunden keine Bestellungen mehr annehmen möchte, so darf er den Zugang zu bereits gekauften digitalen Inhalten wie Filmen, Musik, Hörbüchern oder E-Books nicht sperren.
Die Verbraucherzentrale griff eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon an, die das zulassen sollte und so formuliert war: „(…) Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen […]
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