Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat entschieden, dass Facebook personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nur dann nutzen darf, wenn eine Einwilligung vorliegt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspricht.
Ende August 2016 hat WhatsApp Inc., die 2014 von der Facebook Unternehmensgruppe übernommen worden ist, eine Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bekannt gegeben, durch die eine – bis dahin nach den Nutzungsbedingungen nicht zugelassene – Weitergabe personenbezogener Daten an die Facebook Unternehmensgruppe vorgesehen ist. Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 23.09.2016 untersagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit der Facebook Ireland Ltd. – dem […]
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