Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war. Dies stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.
Das deutsche Verlagshaus Bastei Lübbe verlangt vor dem LG München I vom Inhaber eines Internetanschlusses Schadenersatz, weil ein Hörbuch, über dessen Urheberrechte und verwandten Schutzrechte es verfügt, über den Anschluss einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern einer Internet-Tauschbörse („peer-to-peer“) zum Herunterladen […]
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