Das Finanzamt kann die Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Geklagt hatte eine Genossenschaft, die als Registrierungsstelle Internet-Domains verwaltet und betreibt. Die Genossenschaft hatte mit einem Unternehmer, der Inhaber eines Onlineshops für Unterhaltungselektronik war, einen Vertrag über die Registrierung einer Internet-Domain geschlossen, in dem sie sich unter anderem zur Zurverfügungstellung und Unterhaltung einer Internet-Domain verpflichtet hatte. Aufgrund rückständiger Steuern des […]
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