Das Landgericht (LG) Berlin hat zugunsten eines Autokäufers entschieden, dass er den Darlehensvertrag, den er zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später widerrufen kann. Zwar sei die Widerrufsbelehrung wirksam. Dennoch habe die zweiwöchige Frist für einen Widerruf nicht zu laufen begonnen. Denn in dem Vertrag werde entgegen dem
Gesetz nicht hinreichend erläutert, wie eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werde. Zudem werde der Verbraucher nicht in der gebotenen Weise über ein gesetzliches Kündigungsrecht aufgeklärt. Der Fahrzeugk […]
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