Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zu einer Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling vorgelegt.
Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk“. Diese veröffentlichte 1977 einen Tonträger, auf dem sich das Musikstück „Metall auf Metall“ befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels „Nur mir“, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf 1997 erschienenen Tonträgern eingespielt hat […]
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