Der Betreiber eines so genannten Card-Sharing-Servers, der selbst Kunde eines Anbieters von Pay-TV ist, erfüllt den Tatbestand des Computerbetruges, wenn er für Dritte über seinen Server unbefugt Sendesignale mit Pay-TV-Programmen entschlüsselt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Der Angeklagte hatte selbst ein Abonnement bei einem Pay-TV-Anbieter abgeschlossen, dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Abonnenten verpflichten, eine zur Entschlüsselung des Sendesignals übergebene Karte ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu nutzen. Er betrieb seit Frühjahr 2009 einen so […]
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