Online-Reiservermittler dürfen die Haftung für eine geplatzte Buchung nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden. Über den Fall, der die Euvia Travel GmbH betraf, die das Reiseportal „sonnenklar.tv“ betreibt, berichtete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gegen mehrere Haftungsbeschränkungen in den Geschäftsbedingungen des Vermittlers geklagt hatte.
Euvia Travel hatte laut vzbv in seinen Geschäftsbedingungen laut vzbv erklärt, dem Kunden keine erfolgreiche Vermittlung der Reise zu schulden. Daher hafte das Unternehmen nicht dafür, dass die Reisen oder Reiseleistungen […]
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