Das OLG Karlsruhe hat eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse enthaltene Klausel für im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam erklärt. Konkret geht es um die Klausel: „Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der K […]
Beitrag ansehenBausparvertrag: Zuteilungsreife begründet kein Kündigungsrecht der Bausparkasse
Bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages steht der Bausparkasse kein gesetzliches Kündigungsrecht zu. Dies betont das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse hat es für unwirksam erklärt.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, die Kläger riefen das Darlehen aber nicht ab. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse den Vertrag gekündigt. Gegen diese […]
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